Zwangsstörung

Hierbei handelt es sich immer um ein individuelles Störungsbild. Grundlegend unterschieden werden hier jedoch Zwangsgedanken sowie Berührungs-/Vermeidungszwänge und Kontrollzwänge. Bei den Zwangsgedanken steht die Befürchtung im Vordergrund, man könnte Anderen aufgrund seines eigenen Verhaltens Schaden zufügen (z. B. dem eigenen Kind, dem Partner); meist versucht man, dem durch bestimmte Handlungen entgegenzuwirken.

Bei den Berührungs- und Vermeidungszwängen wird - wie der Name schon sagt - die Berührung bestimmter Dinge vermieden oder durch Waschrituale wieder “neutralisiert”. Bei den Kontrollzwängen werden Gegenstände oder Handlungen immer wieder überprüft, gezählt usw.; in der Regel haben hier Rituale und bestimmte Zahlen eine besondere Bedeutung. Eine Zwangsstörung kann den Lebensradius extrem einschränken und entsprechend belastend sein.

Zwanghaft anmutende Verhaltensweisen sind bei bestimmten Entwicklungsstufen von Kindern ganz natürlich (z. B. bestimmte Dinge immer wieder zählen, Verhaltensweisen in einer bestimmten Reihenfolge vielfach wiederholen usw.) und sind nicht als Zwangsstörung zu werten.